Thursday, 4. september 2008 4 04 /09 /Sept. /2008 08:42

Terrassen- und Balkonabdichtungen die Zweite:

Durch die unterschiedlichsten Baustellenbedingungen sind die durch die DIN vorgeschriebenen Mindestdicke der lastverteilenden Schicht (Estrich) nicht immer einhaltbar. Durch Zementestrich hergestellte schwimmende und Konstruktionen auf Trennlage benötigen jedoch eine Mindestdicke, um die anfallenden Biegekräfte schadfrei aufnehmen zu können. Konstruktionen mit einer Dicke der lastverteilenden Schicht von ca. 2cm sind mit EpoxiEstrichen porblemlos herstellbar.


von Fliesen 4home Wien - veröffentlicht in: Fliesen und Feinsteinzeug - Community: Bauen & Wohnen
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