In diesem Blog werden die Themen Fliesen, Feinsteinzeug, Parkett und Handwerker besprochen. Es soll hier keine Produktwerbung sondern schlicht und einfach Information verbreitet werden. Jeder der sich mit dem Gedanken des Bauen und der Wohnraumgestaltung trägt wird hier fündig.
5. Dürfen die Arbeitszeiten zu ganzen Stunden aufgerundet werden?
Der Elektrogerätetechniker kommt, schraubt 20 Minuten am Herd herum und stellt eine Rechnung über eine Stunde aus. "Wir runden immer auf, g’nä Frau.“ Zu bezahlen ist nur die tatsächliche Arbeitszeit. Aufgerundet darf höchstens auf eine viertel Stunde werden. Die Rechnung nur unterschreiben und bezahlen, wenn die Arbeitsaufzeichnung mit der tatsächlichen Arbeitszeit übereinstimmt.