In diesem Blog werden die Themen Fliesen, Feinsteinzeug, Parkett und Handwerker besprochen. Es soll hier keine Produktwerbung sondern schlicht und einfach Information verbreitet werden. Jeder der sich mit dem Gedanken des Bauen und der Wohnraumgestaltung trägt wird hier fündig.
Sobald ein Unternehmer eine Leistung vertraglich übernommen hat, ist er für seine Arbeit haftbar. Diese Haftung umschließt die Schäden welche die Mitarbeiter des Unternehmens in welcher Form auch immer anrichten sowie die Qualität und Pünktlichkeit der zu erbringenden Leistung.
Problemquellen
Da auf einer Baustelle verschiedene Firmen hintereinander und möglicherweise zusammen arbeiten, ist die Frage des Verschuldens an einem Problem nicht immer einfach. Wenn eine Firma an einem Bauteil arbeitet, den eine andere erstellt hat, muss sie zuerst in zumutbarem Ausmaß feststellen, ob die Vorarbeiten richtig ausgeführt wurden. Im Bautagebuch muss auch der Zeitpunkt und die Firma welche wann, was gearbeitet hat, eingetragen sein.
Ein Dachdecker muss daher den Dachstuhl den der Zimmermann errichtet hat in Augenschein nehmen um herauszufinden, ob dieser überhaupt geeignet ist, mit den geplanten Dachziegeln gedeckt zu werden. Tut er dies nicht, kann er bei einem Dacheinsturz mit zur Verantwortung gezogen werden.
Baumängel sind unerwünscht, treten leider immer wieder auf. Es ist zuerst festzustellen, wer der Verursacher ( Bautagebuch bzw. Baudokumentation) ist und dann zu klären wie Abhilfe, in welcher Form und in welchem Zeitraum zu schaffen ist.
Grundsätzlich alles schriftlich festhalten und die Weitergabe der Information dokumentieren.
Schuldfrage
Nicht alle Mängel gehen auf das Konto der ausführenden Firmen. Es kann sich auch herausstellen, dass unzureichende Angaben im Auftrag oder mangelnde Koordination auf der Baustelle Schuld daran tragen.
Bei schriftlichen Aufzeichnungen (Bautagebuch – wer war bei der Besprechung, was wurde besprochen und beschlossen) ist es viel leichter Recherchen anzustellen.
Mängelrüge
Dokumentieren (Foto und Beschreibung) Sie die entdeckten Mängel und setzten Sie sich mit der Bauüberwachung/ Bauausführung in Verbindung. Die Behebung sollte sofort eingeleitet werden oder bis zu einem abgesprochenen Zeitraum durchgeführt werden.
Mängelkategorien
Versteckte Mängel
Sollten Mängel erst nach Übernahme des Gebäudes offenkundig werden, müssen Sie auf eine vollständige Dokumentation der Baustelle mit Angaben zur ausführenden Firma, den damals abgeschlossenen Verträgen zurückgreifen können, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei schwerwiegenden Mängeln sollten Sie sich professioneller Hilfe bedienen.
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